All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend AGB) der Fir­ma Star Ta­xi

§ 1 All­ge­mei­nes

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fir­ma Star Ta­xi und den Kunden der von Star Taxi angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB.
1.2 Än­de­run­gen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen von Star Ta­xi sichtbar ausgehängt und in den Fahrzeugen von Star Ta­xi zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Star Ta­xi sie schriftlich akzeptiert hat.

§ 2 Ver­trags­ab­schluss

2.1 Angebote von Star Ta­xi sind freibleibend, soweit im An­ge­bot nicht ei­ne Bin­dung für ei­ne ge­wis­sen Frist er­folgt ist.
2.2 Der Vertrag kommt mit der mündlichen, der schriftlichen oder der in elektronischer Form abgegebenen Bestellung und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch Star Ta­xi im Vo­raus oder durch tat-säch­li­chen An­tritt der Fahrt zu­stan­de. Ei­ne E-Mail wird vom Besteller als Bestätigungsschreiben anerkannt.
2.3 Star Ta­xi prüft nicht die Richtigkeit einzelner Bestandteile der Bestellung wie Adressen, Ab­flugs- und Ankunftszeiten. Der Besteller haftet für die Richtigkeit dieser Angaben.
2.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Auftrag des Bestellers ab, so liegt dem Besteller ein neues Vertragsangebot vor, welches er binnen von 10 Tagen annehmen kann. Maßgebend ist der Eingang der Bestätigung bei Star Ta­xi.

§ 3 Leistung

3.1. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich Star Ta­xi zur Durch­füh­rung der vereinbarten Beförderung. Für die Erfüllung der Leistung können Subunternehmer eingesetzt werden. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Fahrzeuges besteht nicht, es sei dann es wur­de so schrift­lich ver­ein­bart (z.B. VIP Trans­port durch ge­ho­be­nen Fahr­zeug­klas­se).
3.2. Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder An­le­ges­tel­len von Schif­fen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen Star Ta­xi Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für die von Star Ta­xi entstehenden Schäden.
3.3 Abholungen ab Flug­hä­fen, Bahn­hö­fen und An­la­ges­tel­len für Schif­fe können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flü­ge, Zü­ge oder Schiffe beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, Star Ta­xi die genauen Flug-, Bahn- oder Schiffsda­ten, insbesondere die Flug- oder Zugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt Star Ta­xi die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für Star Ta­xi zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.
3.4 Beim Flug­ha­fen, Bahn- und Schifftransfer gilt grundsätzlich ein Zustieg als vereinbart. Weitere Zustiege bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden zusätzlich berechnet.
3.5 In den vereinbarten Preisen ist die Beförderung von einem Gepäckstück bis max. 20 kg und ein Hand­ge­päck pro Person inklusive. Darüber hinaus gehende Gepäckstücke müssen vorher angemeldet werden. Für die Beförderung wird ein Zuschlag erhoben. Die Beförderung wird nur mit unserer Be­stä­ti-gung garantiert.
3.6 Für Kinder halten wir die erforderlichen Sicherungssysteme bereit. Eine Anmeldung mit Angaben zur Kindesgröße und zum Gewicht ist zwingend erforderlich.
3.7 Der Zeitpunkt der Abholung wird bis 3 Tage vor Leistungsbeginn durch Star Ta­xi festgelegt, soweit dies nicht bereits bei Vertragsschluss erfolgte. Maßgebend sind die vom Besteller angegebenen Ankunftszeiten. Wünscht der Besteller andere als von uns vorgegebene Abfahrzeiten, bzw. verspätet sich die Abfahrt durch Verschulden des Bestellers, so haften wir nicht für dadurch ent-ste­hen­de Verspätungen in der Ankunft. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch falsche Angaben bei Vertragsabschluss entstehen sowie für Verspätungen infolge von Verkehrsstaus, ext­re­men Witterungsverhältnissen, Fluglotsenstreiks und höherer Gewalt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder gro­ber Fahrlässigkeit von Star Ta­xi.
Soll­ten bei der Ab­ho­lung am Flug­ha­fen, Bahn­hof oder Schiff­an­le­ges­tel­len es zu Ver­zö­ge­run­gen bei der mit­ge­teil­ten plan­mä­ßi­gen An­kunft kom­men, so sind hier­durch ent­ste­hen­de Mehr­kos­ten wie Park­ge­büh-ren als auch die zu­sätz­li­che War­te­zeit durch den Bes­teller zu er­stat­ten.
3.8 Bei Be­sor­gungs­fah­rten ist der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet, Vor­kas­se hin­sicht­lich der zu be­sor­gen­den Gü­ter zu leis­ten. Der­je­ni­ge Ta­xi­fah­rer, die die Be­sor­gungs­fahrt aus­zu­füh­ren hat, hat den Geld­emp­fang zu qui­ttie­ren und ge­gen­über dem Kun­den ab­zu­rech­nen.

§ 4 Prei­se, Zah­lun­gen, Ver­zug, er­wei­ter­tes Pfandrecht

4.1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Hö­he.
4.2 Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar vom Auf­trag­neh­mer erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Kreditkarten werden als Zahlungsmittel erst nach einem mindest Fahrpreis von € 15,00 akzeptiert. Sollte eine Zahlung unter 15.- € mit Kreditkarte unvermeidbar sein hat der Auf­trag­neh­mer das Recht einen Zuschlag von bis zu 10% oder maximal von € 4,00 zu ver-lan­gen.
4.3 Bei Rechnungskunden ist die Zah­lung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung (Zahlungsbedingung auf Rechnung).
4.4 Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Star Ta­xi über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten da­her erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
4.5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Star Ta­xi berechtigt, die Ver­zugs­zin­sen in Hö­he von § 288 BGB zu for­dern, wel­che der­zeit für Ver­brau­cher bei fünf Pro­zent­punkte über dem jeweiligen Ba-sis­zins­satz lie­gen, und bei Rechts­ge­schäf­ten, wo Ver­brau­cher nicht be­tei­ligt sind, neun Pro­zent­punk­te über dem je­wei­li­gen Ba­sis­zins­satz be­tra­gen.
Falls Star Ta­xi nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Star Ta­xi berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
4.6 Star Ta­xi steht wegen sei­ner Forderungen aus Beförderungen ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Star Ta­xi ist berechtigt, gepfändete Gegenstände 4 Wo­chen nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für je­de Inp­fand­nah­me ist Star Ta­xi berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 Euro zu erheben. Dem Auf­trag­ge­ber steht es frei, einen konkret niedrigeren Schaden im Einzelfall nachzuweisen.
4.7 Bei Erteilung einer Genehmigung den Rechnungsbetrag per Lastschrift einzuziehen, hat der Auf­trag-ge­ber dafür zu sorgen, dass die nötige Kontodeckung vorhanden ist. Unabhängig von den anfallenden Bankgebühren wird eine zusätzlich Bearbeitungsgebühr von € 15,00 fällig, wenn Lastschriften nicht eingelöst werden kön­nen. Bei Erteilung von Aufträgen zur Rechnungsstellung an Dritte wird zwischen dem Besteller der Fahrt (Kunde, Versicherungsnehmer, Mitarbeiter) und Star Ta­xi aus­drück­lich vereinbart, dass im Falle einer Kür­zung der Rechnung oder Ablehnung der Zahlung durch den Dritten, der nicht gezahlte Teil oder die komplette Rechnung durch den Besteller aus­zu­glei­chen ist.
4.8 Seperat können Spesen und mögliche Ver­kehrs­we­ge­nut­zungs­ge­büh­ren zu dem ver­ein­bar­ten Preis hin­zu­kom­men, die der Auftraggeber bzw. Fahrgast zu tragen hat. Hier­zu ge­hö­ren ins­be­son­de­re Kos­ten für die Nut­zung ei­ner Fäh­re (Hin- und Rück­fahrt) als auch die Park­ge­büh­ren für War­te­zei­ten am Flug­ha­fen, Bahn­hö­fen und Schiff­fahrt­san­le­ger, die da­durch be­dingt sind, dass ei­ne Ab­ho­lung zu dem von dem Be­stel­ler an­ge­ge­be­nen Zeit­punkt nicht mög­lich ist. Wei­ter­hin ist die War­te­zeit bei Ver­zö­ge­run-gen bei der Ab­ho­lung mit € 40,00 pro Stunde zu er­stat­ten.
4.9 Mehrkosten, die aufgrund von Änderungswünschen durch den Besteller während der Fahrt auf­tre-ten und nicht vereinbart wurden, werden zusätzlich berechnet
4.10 Ein vom Auftragnehmer erstelltes Angebot auf Grundlage von verbindlichen Vorgaben des Auftragsgebers behält seine Gültigkeit über einen Zeitraum von 4 Wochen ab Zugang des Angebots.
4.11 Preisänderungen von Angeboten sind zulässig, wenn zwischen Abgabe des Angebotes und dem vereinbartem Fahrtermin mehr als vier Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die Markt mäßigen Einstandspreise, so ist der Auf­trag­neh-mer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Auf­trag­ge-ber ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt.
4.12 Wenn kei­ne Ver­ein­ba­rung über den Fahr­preis ge­trof­fen wird, ist das Ta­xa­me­ter maß­ge­blich.

§ 5 Rück­tritt und Kün­di­gung durch den Besteller

5.1. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
bis 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 25%
bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 50%
weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung)
100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes.
5.2. Star Ta­xi kann vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eingetreten sind, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat. Der Besteller hat in diesem Fall nur Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen mit der Buchung.
5.3.Star Ta­xi kann den Vertrag auch nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistungen durch höhere Gewalt, oder durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, Behinderungen durch Staatsorgane, Straßenblockaden oder Streiks und Arbeitsniederlegungen, wel­che nicht durch den Auf­trag­neh­mer zu vertreten sind oder durch den Besteller oder sei­ner mitreisenden Personen verursacht werden. Für die erbrachte Leistung steht Star Ta-xi der vereinbarte Preis auch anteilig zu.

§ 6 Beförderung von Personen und Sachen

6.1 Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schä­den.
6.2 Auf be­son­de­re Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine ist bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
6.3 Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sam­mel­fahr­ten, ist Star Ta­xi die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
6.4 Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn Star Ta­xi bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
6.5 Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von Star Ta­xi untersagt. Das Rauchen in Taxen ist gesetzlich verboten.
6.6 Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird der Auf­trag­neh­mer dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird vom Auf­trag­nehmer in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies Star Ta­xi direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.
6.7 Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Auf­trag­ge­ber im Besitz von gültigen Ausweispapieren oder sons­tig be­nö­ti­gen Pa­pie­ren zu sein.

§ 7 Gewährleistung, Haftung und Haf­tungs­be­schrän­kung

7.1 Star Ta­xi haftet auf der Grundlage des § 23 Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz für Sachschäden soweit der Sachschaden € 1000,00 EUR nicht übersteigt, es sei denn, der Sachschaden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen, wel­che Star Ta­xi zu ver­tre­ten hat.
7.2 Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch Star Ta­xi in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch Star Ta­xi transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
7.3 Für Schä­den aus Ver­let­zung des Le­bens, des Kör­pers oder der Ge­sund­heit haf­tet Star Ta­xi nur, wenn es oder sei­ne Erfüllungsgehilfen die Pflicht­ver­let­zung zu ver­tre­ten hat.
7.4 Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Ge­währ­leis-tung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch den Ta­xi­fah-rer gegengezeichnet wurde
7.5 Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind dem Star Ta-xi umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
7.6 Star Ta­xi haftet für Schäden, die dem Auf­trag­ge­ber bzw. Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur wenn
die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen Star Ta­xi und dem Auf­tragge­ber bzw. dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wur­de,
die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Dies gilt insbesondere bei Flughafenfahrten.
Star Ta­xi haftet ferner nicht, wenn der Auf­trag­ge­ber bzw. Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat.
Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Auf­trag­ge­ber bzw. Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
7.7 Für oh­ne Be­glei­tung von Fahr­gästen be­för­der­tes Ku­rier­gut haf­tet Star Ta­xi in dem Um­fang, als ei­ne ent­spre­chen­de Über­nah­me­be­stä­ti­gung vor dem Fah­ran­tritt durch den Ta­xi­fah­rer ge­gen­ge­zeich­net wur-de.
7.8 Für die Fahr­ten, die von ei­nem (Fremd-) Ta­xi­un­ter­neh­mern auf ei­ge­ne Rech­nung durch­ge­führt wer-den, haf­tet Star Ta­xi nur für Schä­den, die durch die Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit ent­ste­hen. Schä­den, die wäh-rend der Ver­trags­aus­füh­rung oder nach Ver­ga­be des Auf­tra­ges an den Ta­xi­un­ter­neh­mer ent­stan­den sind, sind mit dem je­wei­li­gen Ta­xi­un­ter­neh­mer selbst zu re­geln.
7.9 Der Auf­trag­ge­ber bzw. Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von Star Ta­xi oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Star Ta­xi neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen. Bei der Berechnung des Schadens wird eine Hochrechnung des Umsatzes pro Tag oder Stunde zu­grun­de gelegt. Al­ter­na­tiv kann der Ta­xi­un­ter­neh-mer auch die Kos­ten für ein Er­satz­fahr­zeug für den Zeit­raum der Rei­ni­gung ver­lan­gen.

§ 8 Datenschutz

Die be­triebs- und per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten wer­den aus­schließ­lich zur Ab­wick­lung des Ver­tra­ges ge-spei­chert, ver­ar­bei­tet und ver­trau­lich von Star Ta­xi, un­ter Be­ach­tung der gel­ten­den ge­setz­li­chen Re­ge-lun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes be­han­delt. Es wird dies­be­zü­glich auf die ge­son­der­te Da­ten­schut­zer­klä­rung ver­wie­sen.

§ 9 An­zu­wen­den­des Recht, Er­fül­lungs­ort und Gerichtsstand

9.1 Es gilt deutsches Recht.
9.2 Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 65343 Elt­vil­le.
9.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten be­stimmt sich, so­weit dies ge­setz­lich nach § 38 ZPO zu­läs-sig ist, nach 65343 Elt­vil­le.

§ 10 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages wie auch dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages und der AGB zur Folge. Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

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